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Förderung von Ausbildungsplätzen

Die Förderung von Ausbildungsplätzen kann erfolgen, wenn ein Betrieb einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schafft. Dabei wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.

Unabhängig davon gibt es die Förderung von besonderen Zielgruppen, bei denen ein Betrieb eine Förderung erhält, wenn er einen Auszubildenden einstellt, der einer solchen besonderen Zielgruppe angehört, wie beispielsweise Jugendliche unter 25 Jahren.

Direkte Förderung der Investitionen und Lohnkosten

Weiterhin kann der einzelne Ausbildungsplatz mit Zuschüssen gefördert werden. Hier wird zwischen der Schaffung neuer und der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze unterschieden.

Dazu kommt die besondere Förderung überbetrieblicher Ausbildung durch Ausbildungsverbünde. Diese sind notwendig, wenn mindestens zwei nicht verbundene Unternehmen nur gemeinsam die ganze Breite der notwendigen Ausbildungsinhalte abdecken können und so mehrere Betriebe gemeinsam ausbilden.

Die Besonderheit der Förderung von Ausbildungsplätzen ist die Förderung von Auszubildenden in Konkurs gegangener Unternehmen. In einigen Bundesländern wird das extra gefördert, damit die Auszubildenden möglichst zeitnah von anderen Betrieben übernommen werden.
Indirekte Förderung der Investitionen
Die Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes wird bei der Zählung von Dauerarbeitsplätzen (DAP) doppelt berücksichtigt. Ein Ausbildungsplatz zählt wie zwei DAP. Dadurch kann sich die Förderung erhöhen oder gar erst möglich werden, wenn es für die Förderung Mindestgrößen gibt, wie bspw. mindestens 15 Prozent mehr Arbeitsplätze oder mindestens 25 neue DAP.

Prüfen Sie die Möglichkeit für Ihr Vorhaben im Vorfeld mit. Manchmal ist die Förderung ein Vielfaches von den Kosten für zusätzliche Auszubildende.
 
 
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 Schulung und Qualifizierung von Mitarbeitern
Die betriebliche und die personelle Sicht bestimmt Art und Höhe der Förderung.

 
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