Neu ist, dass sich der Bund ab dem 30.Jun.2008 aus der Beratungsförderung bis zur Gründung gänzlich zurückzieht und dafür die Förderung des Coachings für Gründer in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit anbietet. Das Gründercoaching Deutschland kann seit dem 1.Okt.2007 über KfW-Regionalpartner (http://www.gcd-regionalpartnersuche.de/) bei der KfW- Mittelstandbank beantragt werden. Die Förderung von Existenzgründungsberatungen (Beratung vor Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit) wird damit nach und nach Ländersache. Die Vorgehensweise bei der Beantragung des Gründercoachings ist an die der Beratungsförderung der Länder angelehnt. Die Antragstellung erfolgt immer vor Beginn der Beratung und für die Durchführung des Gründercoachings kann nur für einen akkreditierter Berater aus dem KfW-Beraterpool beauftragt werden. Die Akkreditierung hat vor der ersten Antragstellung zu erfolgen. (https://www.kfw-beraterboerse.de/) Die Bundesberatungsförderung über das BAFA kann bis zum 30.Jun.2008 in ihrer derzeitigen Form weiter beantragt werden. Das Gründercoaching und die Existenzfestigungsberatung des Bundes (BAFA) laufen also eine Zeit lang parallel. Erst ab dem 1.Jul.2008 tritt eine neue, noch unbekannte, Richtlinie in Kraft. Diese wird sich voraussichtlich von der jetzt geltenden wenig unterscheiden. Die wesentliche Änderung wird der Ausschluss der Unternehmensberatungsförderung für Unternehmen sein, die jünger als ein Jahr sind. Nach Auskunft des BAFA sollen das nachträgliche Antragsverfahren und die Höhe der Förderung (40% der Beratungskosten, jedoch maximal 1.500EUR) auch mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie ihre Gültigkeit haben. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich für Unternehmen, die älter als ein Jahr sind, in der Beratungsförderung nicht unbedingt etwas ändert. Kurze Beratungen, können nach wie vor mit der sehr einfach und nachträglich zu beantragenden Bundesberatungsförderung bezuschusst werden und Beratungen, mit einem Umfang von bis zu 20 Tagewerken, können je nach Bundesland durch die Landesberatungsförderung gefördert werden. Für junge Unternehmen mit einem Alter von bis zu fünf Jahren kann über das Gründercoaching Deutschland ein Beratungszuschuss von 3.000 (alte Bundesländer) bzw. 4.500 EUR (neue Bundesländer) realisiert werden. |