Die Finanzierung für Erwerber von Beteiligungen besteht aus: - Eigenkapital (im angemessenen Rahmen) - Nachrangdarlehen (bis 50 %) - Öffentliche Beteiligungen (bis 100 %, jedoch nicht größer als das Eigenkapital) So sind schon 100 % der Finanzierungssumme ohne Bankhaftung möglich. Bei vielen Programmen gibt es Obergrenzen, die zwischen 1,0 und 2,5 Mio. Euro liegen. |