Die geförderten Maßnahmen fallen vor allen in den Förderzweck der Standortsicherung. Zur Standortsicherung zählt bspw. die Übernahme einer gemieteten Immobilie. Hier wird Eigentum mit Standortsicherheit verknüpft.
Dazu kommen alle anderen Fälle der Betriebssicherung. Die Basis einer Förderung ist hierbei ein belastbares Firmenkonzept. Hierzu ist ein Geschäftsplan und eine Finanzplan notwendig, der von versierten Dritten geprüft werden kann. Da es zu einer Doppelförderung kommen kann, ist hier nach EU Kriterien zu prüfen. Dies sollte die Planung bereits berücksichtigen. |