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Förderung der Betriebssicherungsmaßnahmen fallen vor allem die Maßnahmen der Standortsicherung

Die geförderten Maßnahmen fallen vor allen in den Förderzweck der Standortsicherung. Zur Standortsicherung zählt bspw. die Übernahme einer gemieteten Immobilie. Hier wird Eigentum mit Standortsicherheit verknüpft.

Dazu kommen alle anderen Fälle der Betriebssicherung. Die Basis einer Förderung ist hierbei ein belastbares Firmenkonzept. Hierzu ist ein Geschäftsplan und eine Finanzplan notwendig, der von versierten Dritten geprüft werden kann. Da es zu einer Doppelförderung kommen kann, ist hier nach EU Kriterien zu prüfen. Dies sollte die Planung bereits berücksichtigen.

Betriebssicherung durch Übernahme
Zur Standortsicherung zählt auch die Erhaltung von Arbeitsplätzen bei von Schließung bedrohten Betrieben. In solchen Fällen können die gleichen Förderungen greifen, die beim Erwerb neuen Anlagevermögens möglich sind.
Keine Doppelförderung für gebrauchte Güter
Es sollte hierbei immer geprüft werden, ob die übernommenen Güter schon gefördert wurden und ob die Pflichten innerhalb einer Bindefrist auf den Übernehmer übergehen, bzw. die bisherigen Hilfen vom Übernehmer zurück zu zahlen sind. Bei einer Rückzahlungsverpflichtung erhöht sich hierdurch der Übernahmepreis.
 
 
Downloads
 Betriebsgebäude
Schaffung von Sicherheitenspielraum beim Erwerb von Gebäuden.

 Umfinanzierung
Die Förderung von Umfinanzierung ist nicht vorgesehen und funktioniert trotzdem prächtig, wenn man die Unternehmensfinanzierung als Ganzes sieht.

 
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