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Die Förderung eines Betriebsgebäudes kann Sicherheitenspielräume schaffen!!

Der Neubau eines Betriebsgebäudes ist oft mit einer bevorstehenden Betriebsverlagerung verbunden. Hinweise hierzu finden Sie beim Kapitalbedarf „Grundstückskauf“.

Die Förderung erfolgt durch rückzahlbare Mittel in Regionen mit hoher Kaufkraft und teilweise mit Zuschüssen in Regionen, deren Kaufkraft unterhalb des EU-Durchschnittes ist.

Bei Neubauten sollte das Unternehmen in der Lage sein 15 Prozent der Investitionskosten als Kapitaldienst zu erbringen. Dies wird meist an der Beziehung von EBITDA zur Investition gemessen.

Erwerb mit einer Betriebsverlagerung und wesentlicher Veränderung = Existenzgründung

Für Fortgeschrittene gibt es für Betriebsverlagerungen mit wesentlichen Veränderungen die Möglichkeit auch den so beliebten Eigenkapitalersatz zu nutzen. Diese Programme sind für Existenzgründer gedacht, gelten jedoch auch, wenn die Kriterien der Wiedergründung erfüllt werden.

Um diese Finanzierung umzusetzen sollte eine Einzelfallprüfung vorbereitet werden, der die wesentlichen Veränderungen zu entnehmen sind, die eine Finanzierung im Sinne einer Existenzgründung rechtfertigen. Dies gehört zu den höheren Ebenen der Fördermittelberatung und ist an der geringen "Stückzahl" bei der KfW-Mittelstandsbank abzulesen.

Mittelstandsförderung

In der Mittelstandsförderung sind Nachrangdarlehen und zinsgünstige Darlehen vorgesehen. Diese können durch die Einbeziehung von öffentlichen Bürgschaften ergänzt werden. Es gibt dabei Kumulationsverbote, die zu beachten sind.

Die Abwicklung aller Finanzierungshilfen wird in der Regel über die Hausbank abgewickelt. Es ist ein Geschäftsplan für die nächsten vier Jahre vorzulegen. Die Hausbank kann das Grundstück als Sicherheit einbeziehen. Sollten die Sicherheiten nicht ausreichen um die Außenfinanzierung abzusichern, können Nachrangdarlehen bis zur Hälfte der Investition einbezogen werden. Die Nachrangdarlehen sind nicht zu besichern.

Für die Planung der Liquidität ist zu entscheiden, ob der Kapitaldienst ausreicht um ein Nachrangdarlehen innerhalb von zehn Jahren zu bedienen. Meist beginnt im achten Jahr die Tilgung der Nachrangdarlehen. Hier kann mit einem Tilgungsauffangdarlehen gearbeitet werden, wenn Teile der Tilgung nicht in der vorgegebenen Laufzeit des Nachrangdarlehens erbracht werden können. Dies wird von Banken im Volumen ab 2 Mio. Euro mit geleistet, solange die Ertragszahlen ausreichen um den Kapitaldienst zu leisten.

Der Kauf einer Bestandsimmobilie wird i.d.R. genauso gefördert, wie ein Grundstückskauf.

Eine Ausnahme hiervon bildet die Übernahme eines vollständigen Geschäftsbetriebes. Wird durch die Übernahme die Wertschöpfung vor Ort erhalten und werden die damit verbundenen Arbeitsplätze für mindestens fünf Jahre garantiert, kann der Erwerb bezuschusst werden.

Schon einmal bezuschusste Investitionen werden nicht erneut bezuschusst. (Hiervon gibt es sehr wenige Ausnahmen.)

 
 
Downloads
 Gebäudeneubau
Neubauten werden mit Zuschuss, Geldern ohne Sicherheiten und zinsgünstigen Mitteln gefördert.

 Gebäudeumbau
Als Modernisierung oder Erweiterung ist der Umbau wie ein Neubau zu fördern.

 
Weitere Links
 FoemIZ
Fördermittel-Informations- Zentrum zur Individualisierung der Fördermittelinformationen.

 
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