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Fördermittel für Betriebsgründungen
Im Kontext der Fördermittelberatung wird dann von einer Betriebsgründung oder Gründung eines Zweigbetriebes gesprochen, wenn die Anlagen und Einrichtungen der Betriebsstätte zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit dienen.

Diese umfassende Definition ermöglicht es, dass prinzipiell sämtliche Investitionen in die neue Betriebsstätte förderfähig sind. Die Förderbereiche überschneiden sich dabei erheblich. Dies bietet Ihnen den Vorteil aus sämtlichen Förderbereichen, die Programme auszuwählen, die je nach Zielsetzung am geeignetsten erscheinen.

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Ist eine Kostenbeteiligung möglich (Zuschuss)?
In verschiedenen Fällen sind Kostenbeteiligungen möglich. Hierbei ist die Regional- oder auch Gebietsförderung der häufigste Fall. Wird die Investition einem bestimmten Projekt zugeordnet, das an sich gefördert wird, kann auch hier die Förderung erfolgen. Zusätzlich zur direkten Kostenbeteiligung sind auch Zinszuschüsse möglich, die die laufenden Kosten senken.
Die Ausweitung der verfügbaren Eigenmittel hat Priorität

Bei der Schaffung weiterer Betriebsstätten wird oft die Bilanz durch die sprunghafte Ausweitung der Investitionen bzw. die Ausweitung der Kapitalbindung erhöht. Dabei wird der Anteil des Eigenkapitals an der gesamten Kapitalbindung reduziert.

Die Förderung greift genau hier ein und unterstützt die Schaffung weiterer Betriebsstätten durch im Rang rückgetretene und unbesicherte Fördermittel, wie auch durch Beteiligungskapital bis zu einem Volumen von 1,5 Mio. Euro. Erstbeteiligungen sollten ein Volumen von 125.000 Euro nicht unterschreiten. Häufig ist auf eine Eigenkapitalparität zu achten. Dabei wird soviel Beteiligung in das Unternehmen gegeben, wie derzeit dort vorhanden ist. Der Eigenkapitalersatz aus der Förderung wird hierbei angerechnet.

 
 
Downloads
 Betriebsgebäude
Schaffung von Sicherheitenspielraum beim Erwerb von Gebäuden.

 Gebäudeneubau
Neubauten werden mit Zuschuss, Geldern ohne Sicherheiten und zinsgünstigen Mitteln gefördert.

 Gründungs- und Erweiterungskosten
Die Förderung der "weichen" Investitionen werden in der Gesamtmaßnahme mitgefördert.

 
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