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Die Förderung eines Betriebsgrundstücks

Beim Erwerb eines Betriebsgrundstückes wird zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Diese Darstellung bezieht sich auf die unbebauten Grundstücke.

Eine Bezuschussung von Betriebsgrundstücken erfolgt indirekt durch die vergünstigte Landabgabe, die nicht selten unterhalb der Erschliessungskosten passiert. Hierzu ist ergänzend die Befreiung von der Gewerbesteuer für den vereinbarten Zeitraum zu sehen.

Eine direkte Bezuschussung des Kaufpreises erfolgt nicht, da sich per Definition Grundstücke nicht abnutzen und somit hier kein unternehmerisches Risiko vorliegt. Diese Auffassung mag im Einzelfall neben der Realität liegen, gilt aber als Basis der Förderung.

Schaffung von Sicherheitenspielräumen
Die Förderung erfolgt bei Grundstücken, die sich meist nicht abnutzen, weshalb diese auch nicht abgeschrieben werden können, durch rückzahlbare Mittel und durch Ersatzsicherheiten. Die rückzahlbaren Mittel werden als unbesicherte Gelder (Mezzanines Kapital) und besicherte Gelder zur Verfügung gestellt. Oft löst der Erwerb eines Grundstückes jedoch weitere Fördermöglichkeiten aus.
Betriebsverlagerung = Gründung?

Der Erwerb eines Betriebsgebäudes ist oft mit einer bevorstehenden Betriebsverlagerung verbunden. Ist das zu verlagernde Unternehmen mittelständisch im Sinne der EU-Richtlinie, handelt es sich bei der Betriebsverlagerung um eine Betriebsgründung im Fördersinne. Damit kann der Erwerb eines Betriebsgrundstückes mit Gründungsfördermitteln finanziert werden, was die Finanzierungsbedingungen wesentlich verbessert.

Für Unternehmen mit weniger als 500 Mio. EUR Umsatz können zusätzlich Mittel aus der Mittelstandsförderung in Anspruch genommen werden.

Eine Bezuschussung von Betriebsgrundstücken ist nicht vorgesehen, da sich Grundstücke nicht abnutzen und nicht abgeschrieben werden können.

 
 
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 Gründungs- und Erweiterungskosten
Die Förderung der "weichen" Investitionen werden in der Gesamtmaßnahme mitgefördert.

 
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